03.08.2017
Umweltbundesamt: Online-Umfrage zu freiem Zugang zu Umweltinformationen
Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen von Behörden und bestimmten privaten Stellen. Dies regelt das Umweltinformationsgesetz (UIG). Das Umweltbundesamt untersucht den Zugang zu Umweltinformationen jetzt in der Praxis: Bis zum 30. September 2017 können Sie Ihre Erfahrungen zu dem Thema in einer Online-Umfrage mitteilen.
Quelle: (c) panthermedia.net / garagestock
Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. untersucht in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA), wie das Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Praxis umgesetzt wird. Das Gesetz sieht vor, dass Stellen der öffentlichen Verwaltung und bestimmte private Stellen auf Anfrage verpflichtet sind, Umweltinformationen herauszugeben. Zudem müssen diese Stellen die Öffentlichkeit aktiv und systematisch über die Umwelt unterrichten. Ziel des Gesetzes ist es, Bürgerinnen und Bürgern einen ungehinderten Zugang zu Umweltinformationen zu ermöglichen und dadurch mehr Transparenz und Kontrolle des Verwaltungshandelns zu erreichen.
Für die Evaluation sind wir auf die Erfahrungen der Nutzerinnen und Nutzer des Umweltinformationsanspruches nach dem UIG angewiesen. Daher möchten wir Sie herzlich einladen, die Evaluation mit Ihrer Teilnahme an der Befragung zu unterstützen.
Die Onlineumfrage ist noch bis zum 30. September 2017 aktiv.
Lesen Sie dies und mehr auf den Seiten des Umweltbundesamtes UBA (Link zur Umfrage, Hintergrundinformationen, …)