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10.10.2017

UBA: Leitfaden für klimafreundliche Investitionen

Geldanlagen, die gezielt in die Bereiche Energie, Transport und Gebäude investieren, können helfen, die Erderwärmung auf unter 2 Grad zu begrenzen. Nach welchen Kriterien öffentliche Finanzinstitutionen, wie Entwicklungsbanken, dabei vorgehen sollten, und welche Projekte nicht mehr finanziert werden sollten, zeigt eine neue UBA-Studie.

Leitfaden für klimafreundliche Investitionen - Titel 
Quelle: Umweltbundesamt Quelle: Umweltbundesamt

Um die in Paris vereinbarten Klimaschutzziele einzuhalten, müssen unsere Volkswirtschaften ihren Treibhausgasausstoß drastisch reduzieren und damit zunehmend ohne fossile Energieträger auskommen. Dazu müssen weltweit Investitionen verstärkt in kohlenstoffarme Vermögenswerte und Projekte fließen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Erderwärmung auf weniger als zwei Grad zu begrenzen, um drohende gefährliche Klimaveränderungen für Mensch und Umwelt zu verhindern. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) hat nun Kriterien erarbeitet, wie Gelder klimafreundlich in den Sektoren Energie, Gebäude und Transport angelegt werden können – und welche Projekte nicht mehr finanziert werden sollten. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes: „Die nachhaltige und klimafreundliche Ausrichtung der globalen Investitions- und Finanzflüsse ist eines der Ziele des Pariser Klimaabkommens. Zukünftige Investitionen sollten sich an dem von uns entwickelten Leitfaden orientieren.“

Die Studie „Developing criteria to align investments with 2°C-compatible pathways“ („Entwicklung 2 Grad-kompatibler Investitionskriterien“) richtet sich vor allem an öffentliche Finanzinstitutionen, insbesondere Entwicklungsbanken. Deren Anteil an der weltweiten öffentlichen Klimafinanzierung betrug bereits 2014 ein Drittel. Da sich Entwicklungsbanken oftmals bereits an nachhaltigen und klimafreundlichen Kriterien orientieren, können sie eine zentrale Rolle bei 2 Grad-kompatiblen Investitionen und Finanzierungen einnehmen.

Die Studie zeigt, dass einige Technologien und Projekte vollständig 2 Grad-kompatibel sind – zum Beispiel die meisten erneuerbaren-Energien-Projekte; während andere Projekte klar inkompatibel sind, etwa neue Kohlekraftwerke. Gaskraftwerke können in Einklang mit der 2 Grad-Obergrenze stehen, solange sie mit nationalen Dekarbonisierungsstrategien vereinbar sind, die bis 2050 zu Netto-Null-Emissionen führen.

Energieeffizienzprojekte sind dann 2 Grad-kompatibel, wenn die Effizienzsteigerungen hoch genug sind. Gebäude mit einem Energiebedarf zwischen 10 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m2) und bis maximal 150 kWh/m2 sind beispielsweise in jedem Fall klimafreundlich. Im Bereich Verkehrsinfrastruktur stehen unter anderem Schienen- und Wasserwege auf der Positivliste.

In der Studie werden auch Projekte, die schwieriger einzuordnen sind, zum Beispiel Investitionen in Gaskraftwerke oder in die Transportinfrastruktur, explizit adressiert. In einigen Fällen können noch keine weltweit gültigen Kriterien für 2 Grad-Kompatibilität aufgestellt werden, da noch keine konsistenten Minderungspfade existieren und dabei insbesondere Annahmen zu Technologien, Nachhaltigkeitskriterien, aber auch nationale Kontexte eine große Rolle spielen. In diesen Fällen werden jedoch praktische Maßnahmen und Lösungsansätze detailliert diskutiert.

Lesen Sie dies und mehr auf den Seiten des Umweltbundesamtes (Download der Studie, mehr Informationen, Links, …)

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