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04.10.2018

Kommunaler Klimaschutz: BMU baut Förderung stark aus

Im Rahmen der novellierten Kommunalrichtlinie, die am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, wird die Unterstützung von Klimaschutzprojekten in Kommunen erheblich ausgeweitet. Vor allem in den Bereichen Mobilität, Abfall, Abwasser und Trinkwasserversorgung schafft das Bundesumweltministerium (BMU) neue Fördermöglichkeiten, erweitert den Kreis der Antragsberechtigten und setzt Akzente im Energie- und Umweltmanagement.

Symbolbild Kommunaler Klimaschutz 
Quelle: (c) panthermedia.net / nirutdps Quelle: (c) panthermedia.net / nirutdps

Was ist neu?

  • Breit aufgestellt: Betriebe ab einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung sind jetzt ebenso antragsberechtigt wie Wasserwirtschaftsverbände, kommunale Entsorgungsunternehmen, Energieberaterinnen und -berater sowie Netzwerkmanagerinnen und -manager. Unternehmen können für alle Förderschwerpunkte Anträge stellen.
  • Praktisch orientiert: Die Richtlinie ist deutlich umsetzungsorientierter. Künftig können zum Beispiel Kommunen eine Personalstelle für das Klimaschutzmanagement zeitgleich mit einem Klimaschutzkonzept beantragen. So kann die neue Klimaschutzmanagerin oder der neue Klimaschutzmanager Maßnahmen direkt umsetzen, die er oder sie im Konzept festschreibt. Außerdem werden nun Fokusberatungen gefördert, in deren Rahmen jeweils bereits eine erste Klimaschutzmaßnahme umgesetzt wird.
  • Gut angelegt: Künftig können sich kommunale Akteurinnen und Akteure investive Klimaschutzmaßnahmen in vielen weiteren Bereichen fördern lassen: etwa neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung, emissionsarme Vergärungsanlagen, Energieeffizienzmaßnahmen in Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen sowie Sammelplätze für Grünabfälle.
  • Strategisch verankert: Um gemeinsam Maßnahmen und Projekte zum Klimaschutz zu entwickeln, können sich Akteurinnen und Akteure in kommunalen Netzwerken austauschen. Beim Aufbau und der Pflege solcher Netzwerke greift die Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ebenso wie bei der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems, der Erstellung einer Potenzialstudie und vielen weiteren strategischen Maßnahmen.

Bewährte Maßnahmen wie die Sanierung der Straßen- und Hallenbeleuchtung sind auch in Zukunft über die Kommunalrichtlinie förderfähig. Dabei gelten ab Januar höhere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Förderung ist fortan technologieneutral gestaltet. Finanzschwache Kommunen, Bildungsträger und Sportvereine werden in ihrem Engagement für den Klimaschutz nach wie vor besonders unterstützt. Sie profitieren auch weiterhin von erhöhten Förderquoten.

Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2019 und vom 1. Juli bis zum 30. September 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Die Richtlinie ist bis Ende des Jahres 2022 gültig.

Die bestehende Kommunalrichtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben sowie ausgewählte Maßnahme) sowie Energiesparmodelle und das Starterpaket für Energiesparmodelle können bis dahin noch beantragt werden.

Lesen Sie dies und mehr auf den Seiten der Nationalen Klimaschutzinititative

Zusatzinformationen

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