30.03.2023
Förderprogramm "Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger" in Schleswig-Holstein gestartet
Neue Förderperiode beginnt - Fokus liegt auf nicht-fossiler Heizungssysteme
Quelle: Solarimo , Pixabay
Die zweite Antragsphase des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ startet am 31. März 2023. Gefördert werden klimaneutrale Wärmeanschlüssen sowie sogenannte Balkonkraftwerke. Unter letzterem versteht man kleine PV-Steckeranlagen, welche die eigenen vier Wände mit Sonnenstrom versorgen. Privatpersonen können hierfür ab 8 Uhr Förderanträge online einreichen.
Hintergrund zum Förderprogramm
Die Landesregierung hat am 02. Januar zwei Richtlinien für die Förderung von PV-Balkonanlagen und nicht-fossilen Heizungssystemen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Die Richtlinien traten zum 16.01.2023 in Kraft und sind bis zum 31.12.2026 befristet.
Pro Kalenderjahr gibt es vier Antragszeitfenster. Sofern für einen Fördergegenstand die geplante maximale Antragszahl in einem Antragszeitfenster erreicht ist, ist keine Antragstellung in diesem Zeitfenster mehr möglich. Eine erneute Antragstellung kann dann nach erneuter Öffnung der Antragstellung im nächsten Förderzeitraum erfolgen. Mit dieser Vorgehensweise wird sichergestellt, dass die Förderung über mehrere Jahre ermöglicht wird.
Im Zuge der gegenwärtigen Energiekrise liegt der Fokus des Programms auf der Förderung nicht-fossiler Heizungssysteme. Aktuell werden folgende Technologien zusätzlich zur BAFA-Förderung gefördert:
- Wärmepumpen mit bis zu 2.000 Euro;
- Solarkollektoranlagen mit bis zu 900 Euro;
- Biomasseheizungen mit bis zu 900 Euro
- Anschluss an ein Wärmenetz mit bis zu 500 Euro
- Photovoltaik-Balkonanlagen mit bis zu 200 Euro.
Ab dem Sommer 2023 werden weitere Fördergegenstände in das Programm aufgenommen.
Lesen Sie mehr auf den Seiten des Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein
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