18.01.2022
Niedersachsen: Klimaneutrale Neubaugebiete ohne fossile Brennstoffe
Solarenergie darf Öl und Gas ersetzen
Viele niedersächsische Kommunen haben sich die Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt. Gerade für diese Kommunen ist ein Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten eine gute Möglichkeit, die Ausweisung neuer Baugebiete weitgehend klimaneutral zu gestalten. Dürfen Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen?
Muster Festsetzung - Verbot fossiler Brennstoffe
Quelle: Luke Besley / Unsplash
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) wollten es genau wissen und beauftragten Professor Dr. Olaf Reidt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, mit der Abhandlung „Muster-Festsetzungen für ein Verbot fossiler Brennstoffe in Bebauungsplänen“. Die Abhandlung kommt zu dem Ergebnis, dass Kommunen eine solche Festsetzung in Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 a BauGB grundsätzlich für Neubaugebiete auch aus Gründen des Klimaschutzes treffen können.
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