21.07.2021
Zukünftiger Schutz gegen Extremniederschläge: weitere Bebauungsverbote dürfen kein Tabu sein
Der Wasserwirtschaftler Prof. Dr. Reinhard Hinkelmann über Konsequenzen aus den Sturzflutereignissen in Deutschland
„Derzeit gibt es in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen, die den Überflutungsschutz vor Sturzfluten, sogenannten Flash floods, in kleinen Einzugsgebieten, wie wir sie vergangene Woche in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erlebten, regeln. Deshalb sind bislang in den nun überfluteten Regionen auch keine oder kaum Überflutungsschutzmaßnahmen durchgeführt worden. Das wird sich ändern müssen. Der umfangreiche, sehr gute Hochwasserschutz in Deutschland ist bislang auf Flusshochwasser ausgelegt
“, sagt Dr.-Ing. Reinhard Hinkelmann, Professor für Wasserwirtschaft und Hydrosystemmodellierung an der TU Berlin.
Quelle: Chris Gallagher / Unsplash
„Der Unterschied zwischen Flusshochwassern, wie sie sich zum Beispiel 2002 und 2013 an der Elbe ereigneten, und den jetzt stattgefundenen Sturzfluten, vergleichbar mit denen 2016 in Simbach (Bayern) und Braunsbach (Baden-Württemberg), ist, dass diese Sturzfluten aus Extremniederschlägen in kleinen Einzugsgebieten hervorgehen. Sie sind durch sehr schnelle Abflussprozesse von Bergen und Hängen über Bäche, die zu Strömen werden, gekennzeichnet und haben sehr kurze Vorwarnzeiten im Gegensatz zu den Flusshochwassern großer Flüsse wie der Elbe oder dem Rhein, für die die Vorwarnzeiten einige Tage betragen. Dadurch sind untere und mittlere Hanglagen sowie Tallagen nahe von Bächen besonders gefährdet
“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Reinhard Hinkelmann.
Lesen Sie den gesamten Artikel auf der Seite der Technischen Universität Berlin
nach oben