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07.12.2017

DBV: Rehwinkel-Stiftung fördert 2018 Studien zum Klimawandel

Die Edmund Rehwinkel-Stiftung hat ihre Förderung von Studien zu aktuellen Themen für das Jahr 2018 ausgeschrieben. Danach werden Studien mit einem Förderbetrag von 20.000 Euro je Studie zum Thema „Herausforderung Klimawandel – Auswirkungen auf die Landwirtschaft und Anpassungsstrategien" gefördert.

Symbolbild Landwirtschaft im Klimawandel 
Quelle: (c) panthermedia.net / kenjii Quelle: (c) panthermedia.net / kenjii

Die geförderten Studien sollen das Schwerpunktthema in folgenden Bereichen abdecken und Antworten auf entsprechende Fragestellungen geben:

  • Wie könnten sich die Klimaveränderungen auf die deutsche Landwirtschaft auswirken, welche regionalen Unterschiede sind zu erwarten und wie sind sie ökonomisch zu bewerten?
  • Was sind geeignete Möglichkeiten der Produktionsanpassung, z.B. Änderungen der Fruchtfolge, Züchtungsforschung, Risikomanagement etc.?
  • Welche Veränderungen können sich auf den internationalen Agrarmärkten ergeben und wie kann sich die deutsche Landwirtschaft positionieren?
  • Welche Potenziale zur klimaeffizienten Erzeugung gibt es im Pflanzenbau und in der Tierhaltung?
  • Welche zusätzlichen Leistungen zur Senkenbildung und zum Ersatz fossiler CO2-Emissionen durch nachwachsende Rohstoffe kann die deutsche Land- und Forstwirtschaft erbringen?
  • Welche Konsequenzen haben geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen zum Klimaschutz für die Land- und Forstwirtschaft?

Mit ihrem Konzept der Forschungsarbeit, bei dem einige Formalien zu berücksichtigen sind, können sich (wissenschaftliche) Einrichtungen per E-Mail bis zum 22. Januar 2018 bewerben. Die Organisationsform der Einrichtung - öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich – spielt keine Rolle, doch sollten privatrechtliche organisierte Bewerber dokumentieren können, dass sie nach ihrer Satzung oder ihrer Unternehmensform gemeinnützig tätig sind.

Die Bewerber werden Anfang März 2018 über den Ausgang des Auswahlverfahrens benachrichtigt. Anträge, die auf Arbeiten beruhen, die bereits vor März 2018 abgeschlossen werden, werden nicht berücksichtigt. Die geförderten Studien mit einem Umfang von maximal 20 Seiten müssen bis zum 15. Januar 2019 abgegeben werden.

Lesen Sie dies und mehr auf den Seiten des Deutschen Bauernverbands (DBV)

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